Das Büro in Manacor
Lex·on unterhält ein Büro in Manacor, im Carrer del Dos de Maig, 2, und betreut von dort Mandanten aus der Stadt und aus der übrigen Region Llevant: Porto Cristo, Son Servera, Sant Llorenç des Cardassar, Artà, Capdepera, Felanitx, Santanyí sowie die Küstenorte Cala Millor, Cala Ratjada und Portocolom.
Wir sind eine Boutique-Kanzlei und keine Massenkanzlei. Wer das erste Gespräch führt, zeichnet später die Stellungnahme und tritt im Verfahren auf. Termine werden telefonisch oder per E-Mail vereinbart, damit die Sache bereits geprüft ist, wenn wir uns treffen, und das Gespräch der Entscheidung dient und nicht der Aufnahme des Sachverhalts.
Womit wir uns von Manacor aus befassen
Unternehmen und Selbständige
Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Einbehalte und laufende Erklärungspflichten, mit besonderem Augenmerk auf das, was später geprüft wird: die Vergütung des Gesellschafters, der Leistungen an die eigene Gesellschaft erbringt, nachträglich dokumentierte Verrechnungspreise und Aufwendungen, deren betriebliche Veranlassung nicht nachgewiesen ist. Das sind die Ansatzpunkte, an denen die Verwaltung bei Unternehmen dieser Größe regelmäßig ansetzt, und sie lassen sich sämtlich besser klären, bevor ein Verfahren eröffnet wird. Zum ersten Punkt siehe Gesellschaft und Gesellschafter mit derselben Tätigkeit.
Erbfälle, Schenkungen und Erbverträge
Die Compilación des Zivilrechts der Balearen lässt auf Mallorca die Universalschenkung und die definició zu, Instrumente, mit denen sich die Nachfolge zu Lebzeiten mit einer Wirkung ordnen lässt, die ein Testament nicht erreicht. Hinzu kommt die durch das Decreto ley 4/2023 eingeführte Befreiung von 100 Prozent bei der Erbschaftsteuer für die Gruppen I und II, die die Balearen für die Nachfolge begünstigt und gerade deshalb verlangt, die Voraussetzungen zu prüfen, bevor die Begünstigung als sicher angenommen wird. Siehe unsere Beiträge zum balearischen Erbvertrag und zur Befreiung der Autonomen Gemeinschaft.
Immobilien und nichtansässige Eigentümer
Eine Immobilie auf Mallorca löst Steuerpflichten aus, auch wenn sie keinerlei Einkünfte abwirft, und ihre Veräußerung löst den Einbehalt von 3 Prozent nach Artikel 25.2 des spanischen Nichtansässigensteuergesetzes aus. Wir übernehmen die jährliche Erklärung über das Modelo 210, die Nacherklärung nicht verjährter Jahre und die Ermittlung der Position vor der Beurkundung. Zur Veräußerung siehe der Einbehalt von 3 Prozent beim Verkauf.
Familienunternehmen und Vermögen
Die Befreiung nach Artikel 4.Acht.Zwei des Vermögensteuergesetzes und die Ermäßigung nach Artikel 20.2.c des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes beruhen auf Voraussetzungen, die Jahr für Jahr zu prüfen sind und nicht ein für alle Mal feststehen. Wir prüfen die Beteiligungsstruktur, die Leitungsfunktionen und die dafür gewährte Vergütung, an der die Begünstigung am häufigsten scheitert. Siehe die Begünstigung des Familienunternehmens in der Erbschaftsteuer.
Verfahren vor der AEAT und der ATIB
Wir vertreten in Verfahren der Datenüberprüfung, der begrenzten Nachprüfung und der Betriebsprüfung vor der spanischen Steuerverwaltung und der balearischen Landessteuerbehörde sowie im wirtschaftsverwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, wenn die Position es trägt. Ebenso deutlich sagen wir, wenn sie es nicht trägt.
Die meisten Ergebnisse, die wir korrigieren sollen, standen schon vorher fest: in der Urkunde, in einer Aufteilung, die so dokumentiert wurde, obwohl sie auch anders hätte dokumentiert werden können, oder in dem Jahr, in dem keine Erklärung abgegeben wurde. Die Prüfung gehört vor die Unterschrift, nicht hinter den Steuerbescheid.
Wie wir arbeiten
Ein fester Ansprechpartner
Sie sprechen unmittelbar mit dem Berufsträger, der Ihre Sache führt. Akten wandern nicht zwischen Abteilungen, und die Prüfung wird nicht delegiert.
Schriftliche und belastbare Stellungnahmen
Unsere Ergebnisse stützen sich auf das Gesetz, auf die Verwaltungsauffassung der Generaldirektion für Steuern und auf die Rechtsprechung, und wir weisen ausdrücklich darauf hin, wenn eine Frage ungeklärt ist. Fehlen Tatsachen, benennen wir sie, statt sie zu unterstellen.
Drei Sprachen
Wir beraten auf Deutsch, Englisch und Spanisch. Ein großer Teil der Eigentümer und Familien in der Region Llevant hat Interessen oder den Wohnsitz außerhalb Spaniens, und eine Beratung, die allein die spanische Seite betrachtet, bleibt unvollständig.
Besuch in Manacor
Lex·on Manacor
Carrer del Dos de Maig, 2
07500 Manacor, Balearen, Spanien
Telefon: +34 648 642 907
E-Mail: info@lexon.es
Montag bis Freitag, 9:00 bis 19:00 Uhr, nach Vereinbarung
Das Büro bei Google Maps ansehen
Wo eine persönliche Besprechung nicht erforderlich ist, arbeiten wir ebenso aus der Ferne, was bei Mandanten üblich ist, die nur einen Teil des Jahres auf der Insel verbringen. Einen Überblick über unsere steuerliche Tätigkeit auf der übrigen Insel gibt Steuerberater Mallorca.