Erbfolge auf den Balearen
Der Übergang von Familienvermögen von Todes wegen unterliegt der spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuer. Sie ist auf die autonomen Gemeinschaften übertragen, weshalb sich die Regelungen je nach Region erheblich unterscheiden. Die Balearen haben eigene Vorschriften mit Vergünstigungen, die sich nur bei vorausschauender Planung und sauberer Dokumentation nutzen lassen.
Lex·on begleitet die Erbschaftsteuererklärung, sowohl für in Spanien ansässige als auch für nicht ansässige Erben, die kommunale Wertzuwachssteuer auf städtische Grundstücke sowie die Erklärung etwaiger Veräußerungsgewinne in der Einkommensteuer des Erblassers aus bislang nicht erklärten oder noch anzupassenden Vermögenswerten.
Nachlässe mit Nichtansässigen
Ist ein Erbe oder der Erblasser nicht in Spanien ansässig, verlangt die Erbschaftsteuer besondere Sorgfalt: die Bestimmung des anwendbaren Rechts, staatlich oder regional, abweichende Fristen und häufig die Abstimmung mit der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Erben. Wir verfügen über besondere Erfahrung mit grenzüberschreitenden Nachlässen, insbesondere mit Beteiligten aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und den nordischen Ländern.
Schenkungen und Übertragungen zu Lebzeiten
Die Schenkung ist bei richtigem Einsatz ein erstrangiges Instrument der Vermögensplanung. Auf den Balearen bestehen besondere Vergünstigungen für die Schenkung der Hauptwohnung sowie von Unternehmen und Beteiligungen, die die Steuerlast der Übertragung deutlich unter die eines Erbfalls senken können.
Jede Schenkung löst jedoch beim Schenker einen einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsgewinn in Höhe der Differenz zwischen Übertragungswert und Anschaffungskosten aus. Die Abstimmung von Erbschaftsteuer und Einkommensteuer ist unerlässlich, um die Gesamtsteuerlast zu berechnen und zu beurteilen, ob die Schenkung der beste Weg ist oder ob es effizientere Wege gibt.
Der balearische Erbvertrag
Das balearische Zivilrecht kennt den Erbvertrag als eigene Rechtsfigur, geregelt in der Compilació des balearischen Zivilrechts. Sein steuerlicher Reiz liegt darin, dass eine Übertragung durch Erbvertrag mit den Vergünstigungen für Erwerbe von Todes wegen besteuert werden kann und in bestimmten Fällen kein Veräußerungsgewinn in der Einkommensteuer des Übertragenden entsteht.
Der spanische Oberste Gerichtshof und die Finanzverwaltung haben zur Besteuerung von Erbverträgen bedeutsame Maßstäbe gesetzt, insbesondere zur späteren Veräußerung der so erworbenen Vermögenswerte. Wir beraten sowohl in der Planungsphase als auch bei der steuerlichen Abwicklung nach Abschluss des Vertrags.
Eine ausführliche Analyse finden Sie in unserem Beitrag: Besteuerung des balearischen Erbvertrags.
Vermögensteuer und Solidaritätsabgabe
Die spanische Vermögensteuer und die daneben erhobene befristete Solidaritätsabgabe auf große Vermögen belasten das Eigentum an Gütern und Rechten oberhalb bestimmter Freibeträge. Die zutreffende Bewertung der Vermögenswerte, seien es Immobilien, Beteiligungen oder Wertpapierdepots, und die Nutzung der verfügbaren Befreiungen können wirtschaftlich erheblich ins Gewicht fallen.
Besondere Bedeutung hat die Befreiung des Familienunternehmens: Sie nimmt den Wert von Beteiligungen an Gesellschaften, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, von der Steuer aus, sofern die unternehmerische Tätigkeit die Haupteinnahmequelle des Steuerpflichtigen ist und Leitungsfunktionen tatsächlich ausgeübt werden.
Familienunternehmen: Vergünstigung und Fortführung
Die 95-prozentige Vergünstigung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für den Erwerb von Familienunternehmen und Beteiligungen zählt zu den bedeutendsten Steuervorteilen der Nachfolgeplanung. Ihre Gewährung hängt von genau bestimmten Voraussetzungen ab, im Erwerbszeitpunkt und in den folgenden fünf Jahren; werden sie verfehlt, entfällt die Vergünstigung rückwirkend, samt Verzugszinsen.
Wir prüfen, ob die Gesellschaftsstruktur die Voraussetzungen erfüllt, beraten zu den erforderlichen Anpassungen und begleiten die Übertragung bis zum Abschluss. Eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen finden Sie in unserem Beitrag: 95-Prozent-Vergünstigung für Familienunternehmen.
Vermögensplanung ist keine Ausgabe, sondern eine Investition. Häufig senkt die richtige Struktur die Steuerlast der Vermögensübertragung um mehrere Prozentpunkte und setzt Mittel frei, die in das Familienunternehmen oder in das Privatvermögen zurückfließen können.