Wen wir beraten
Der Besitz einer Immobilie, der Umzug auf die Insel und der Erbfall lösen jeweils eigene steuerliche Pflichten in Spanien aus, auf die niemand vorab hinweist. Zu unseren Mandanten zählen nichtansässige Eigentümer eines Hauses auf Mallorca, Personen, die ihren Wohnsitz aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz auf die Balearen verlegen, Erben eines balearischen Nachlasses sowie Investoren, die spanische Immobilien unmittelbar oder über eine Gesellschaft halten.
Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie zwei Steuerordnungen zugleich unterliegen. Eine Beratung, die nur die spanische Seite betrachtet, bleibt unvollständig; eine, die deutsches Denken auf spanische Vorschriften überträgt, ist schlechter als keine.
Nichtansässige Immobilieneigentümer
Eine Immobilie, die keinen Ertrag abwirft, führt gleichwohl jährlich zu einem steuerpflichtigen Betrag, der mit dem Modelo 210 zu erklären ist. Eine Vermietung, ob dauerhaft oder an Feriengaste, ändert die Erklärung, nicht aber die zugrunde liegende Pflicht. Wir übernehmen die laufende Befolgung, prüfen noch nicht verjährte Jahre mit fehlenden Erklärungen und beziffern die Lage vor einem Verkauf statt danach.
Zuzügler
Die Steueransässigkeit entsteht durch Umstände, nicht durch Erklärung, und ihre Folgen erfassen das weltweite Einkommen und Vermögen. Wir prüfen den Zeitpunkt der Begründung, die Verfügbarkeit des Zuzüglerregimes nach Artikel 93, die Zuordnung der Besteuerungsrechte nach dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und das, was vor dem Umzug zu veranlassen ist.
Erben und Familien
Die Balearen kennen eine der günstigsten Erbschaftsteuerregelungen Spaniens, doch die Vergünstigung ist an Voraussetzungen geknüpft, und nichtansässige Erben müssen zunächst klären, welches autonome Recht für sie gilt. Wir gestalten und begleiten Nachlässe, Schenkungen und Erbverträge mit Auslandsbezug.
Kauf und Verkauf von Immobilien
Jede Übertragung bringt einen Steuereinbehalt, die kommunale Wertzuwachssteuer und einen zu ermittelnden Gewinn mit sich, und den Käufer treffen eigene Pflichten, wenn der Verkäufer nichtansässig ist. Wir prüfen die steuerliche Lage vor der Beurkundung, solange sie sich noch gestalten lässt.
Unsere Arbeitsweise
Ein fester Ansprechpartner
Sie sprechen mit dem Anwalt, der Ihr Mandat bearbeitet, nicht mit einer Sachbearbeitung. Akten wandern nicht zwischen Abteilungen, und die Prüfung wird nicht delegiert.
Belastbare schriftliche Beratung
Unsere Schlussfolgerungen stützen sich auf Gesetz, verbindliche Auskünfte und Rechtsprechung, und wir sagen ausdrücklich, wenn eine Frage ungeklärt ist. Fehlen Tatsachen, benennen wir sie, statt sie zu unterstellen.
Vertretung gegenüber den Finanzbehörden
Wir vertreten in Verifikations-, Festsetzungs- und Prüfungsverfahren vor der staatlichen Steuerverwaltung und der balearischen Steuerbehörde und legen Rechtsbehelfe ein, wo eine Position es verdient.
Ein Steuerberater kann eine Unterschrift nicht rückgängig machen. Die meisten Ergebnisse, die wir korrigieren sollen, waren bei der Beurkundung, beim Umzug oder in dem Moment entschieden, in dem eine Erklärung unterblieb. Die Prüfung gehört davor.
Sprachen und Standorte
Wir beraten auf Deutsch, Spanisch und Englisch von Palma de Mallorca und Manacor aus und arbeiten auch aus der Ferne mit Mandanten, die nur einen Teil des Jahres auf der Insel verbringen.